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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Skibinski GmbH

Garten- und Landschaftsbau, Garten- und Objektpflege

Stand: 04. Mai 2026

§ 1 Geltung

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätigkeiten und Verträge der Skibinski GmbH (nachfolgend „Skibinski GmbH“ oder „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden, insbesondere für alle von der Skibinski GmbH für den Kunden erbrachten Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau sowie Garten- und Objektpflege.

 

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird.

 

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Skibinski GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.

 

1.4 Diese AGB gelten verbindlich ab dem 04. Mai 2026 und ersetzen frühere Fassungen.

 

§ 2 Leistungsumfang

 

2.1 Die Skibinski GmbH ist verpflichtet, die von ihr angebotenen und vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vereinbarungsgemäß und termingerecht zu erfüllen.

 

2.2 Dienstleistungen gelten als termingerecht erledigt, sofern der vereinbarte Zeitrahmen um nicht mehr als 20 % überschritten wird und dem Kunden die Leistungserbringung innerhalb dieses Rahmens zumutbar ist.

 

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnissen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Skibinski GmbH und dem Kunden.

 

2.4 Die Skibinski GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten fachkundige Subunternehmer einzusetzen, sofern hierdurch für den Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

 

2.5. Für von der Firma Skibinski GmbH gelieferte Pflanzen (Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Kunden über.

 

2.6. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde eine solche Anwuchs-Garantie, so wird hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchs-Garantie erstreckt sich auf die Dauer von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung.

 

2.7. Schäden durch höherer Gewalt, Wildschäden oder Schäden durch andere tierische und/oder pflanzliche Schädlinge etc. sind von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchs-Garantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.

 

§ 3 Entgelte

 

3.1 Die Höhe der Entgelte für die von der Skibinski GmbH erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen, nach Besichtigung des Objekts schriftlich unterbreiteten Angebot.

 

3.2 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die genannten Preise bei Verbrauchern als Bruttopreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und bei Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

3.3 Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Entsorgung, Verwertung, behördliche Gebühren, Anfahrtskosten) werden im Angebot ausgewiesen oder gesondert nach den dort genannten bzw. vereinbarten Sätzen berechnet.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

4.1 Alle Rechnungen der Skibinski GmbH sind sofort nach Zugang und ohne Abzüge zahlbar, sofern im Einzelfall keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

 

4.2 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Skibinski GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB, für Unternehmer der erhöhte gesetzliche Verzugszinssatz. Die frühere Bezugnahme auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank wird durch die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen ersetzt.

 

4.3 Unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche bleiben Ansprüche der Skibinski GmbH auf Ersatz eines über die Verzugszinsen hinausgehenden Verzugsschadens unberührt.

 

4.4 Die Skibinski GmbH ist berechtigt, bei längerer Vertragsdauer oder größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

 

4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Von der Skibinski GmbH zum Verkauf angebotene und gelieferte Gegenstände (z.B. Pflanzen, Baumaterialien, Geräte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Eigentum der Skibinski GmbH.

5.2 Gegenüber Verbrauchern bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf die Forderung aus dem jeweiligen Vertrag, in dessen Rahmen der Gegenstand geliefert wurde.

 

5.3 Gegenüber Unternehmern behält sich die Skibinski GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

5.4 Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf dieser die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände pfleglich zu behandeln.

 

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Skibinski GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte (z.B. Gerichtsvollzieher) auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zugreifen oder Zugriffe ankündigen.

 

§ 6 Haftung

 

6.1 Die Skibinski GmbH haftet für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Skibinski GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.

 

6.2 Die Haftung der Skibinski GmbH für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, bleibt unberührt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Skibinski GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, bis zu einer Höhe von 500 Euro je Auftrag, sofern ihr sowohl schuldhaftes als auch für den Schaden ursächliches Verhalten nachgewiesen wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.4 Eine darüber hinausgehende Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

6.5 Für die vom Kunden selbst gelieferten oder beschafften Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Skibinski GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Kunden und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.

 

6.6 Eine Haftung für zur Entsorgung oder Verwertung vorgesehene Gegenstände ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt durch die Auftragserteilung, dass – außer eventuell gesondert und schriftlich vereinbarten Gegenständen – das gesamte, am Einsatzort vorhandene Inventar, das im Rahmen des Auftrags übernommen wird, der Entsorgung oder Verwertung zuzuführen ist.

 

6.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Skibinski GmbH.

 

§ 7 Verjährung

 

7.1 Gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere für Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

 

7.2 Ansprüche des Kunden gegen die Skibinski GmbH aus Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Pflichtverletzung nach dem Produkthaftungsgesetz beruhen, verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche bei Bauleistungen, für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

7.3 Unabhängig von Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis verjähren solche Ansprüche spätestens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Höchstfristen.

 

§ 8 Serviceunterbrechung oder -verzögerung

 

8.1 Die Skibinski GmbH ist nicht haftbar für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im alleinigen Verantwortungsbereich der Skibinski GmbH liegenden Ursachen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse oder ähnliche Gründe.

 

8.2 In Fällen höherer Gewalt und sonstiger in Ziffer 8.1 genannter Ereignisse verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

 

8.3 Dauert eine solche Behinderung länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.

 

§ 9 Schriftform

 

9.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich keine strengere Form (z.B. notarielle Beurkundung) vorgeschrieben ist.

 

9.2 Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

10.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und wirksam ist.

 

 

§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Vertragsverhältnissen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen wurden, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Skibinski GmbH in Steinfurt.

 

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) findet keine Anwendung.

 

11.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen unter Einbeziehung dieser AGB der Sitz der Skibinski GmbH in Metelen.

 

11.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften am Wohnsitz des Verbrauchers bleiben unberührt.

 

§ 12 Informationen zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

 

12.1 Die Skibinski GmbH erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten.

12.2 Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sind für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruhen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

 

12.3 Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. an beauftragte Subunternehmer, Steuerberater, Zahlungsdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

 

12.4 Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) entgegenstehen.

 

12.5 Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über die bei der Skibinski GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie bei Unrichtigkeit die Berichtigung oder – bei unzulässiger Datenspeicherung – die Löschung der Daten zu fordern.

 

12.6 Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde an die Skibinski GmbH unter der E-Mail-Adresse info@skibinski-gmbh.de wenden.

12.7 Dem Kunden steht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

13.2 Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.3 Stand dieser AGB ist der 13. Mai 2026.

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